Einlagensicherung in Österreich: Schutz für dein Erspartes

Finanzwissen
29.03.2023

Die Einlagensicherung in Österreich ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Sparer und Anleger. Sie garantiert, dass deine Spareinlagen im Falle einer Bankenpleite nicht gänzlich verloren gehen. Doch wie genau funktioniert die Einlagensicherung in Österreich und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit deine Spareinlagen wirklich abgesichert sind?

Was ist die Einlagensicherung in Österreich? #

Die Einlagensicherung in Österreich ist ein gesetzlich vorgeschriebener Schutzmechanismus für Bankkunden. Sie stellt sicher, dass im Falle einer Bankenpleite Spareinlagen bis zu 100.000 EUR abgesichert sind.

Der Einlagensicherungsfonds (ESF) ist dafür zuständig, die Einlagen der Kunden von Banken abzusichern, welche Mitglied des Fonds sind. Der ESF ist eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) beaufsichtigt. Jede Bank, die in Österreich tätig ist und Einlagen entgegennimmt, muss Mitglied des Einlagensicherungsfonds sein.

Interessanterweise gilt die Höchstgrenze von 100.000 Euro pro Person und Bank bereits seit 2010. Während der Finanzkrise zwischen 2008 und 2009 wurde sogar kurzzeitig eine unbegrenzte Einlagensicherung beschlossen.

Für welche Banken gilt die Einlagensicherung?

Grundsätzlich sind alle Banken von der Einlagensicherung betroffen. Laut österreichischem Gesetz müssen alle Kreditinstitute und Banken Teil einer Sicherungseinrichtung sein. Zusätzlich sind die einzelnen Banken verpflichtet, Informationen über die Absicherung von Einlagen bereitzustellen. Wenn es sich um eine Filiale einer ausländischen Bank handelt, gelten die gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes. Die Regelung, dass Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 EUR geschützt sind, gilt jedoch EU-weit.

Welche Einlagen sind von der Einlagensicherung in Österreich abgedeckt? #

Die Einlagensicherung in Österreich deckt Einlagen von natürlichen und juristischen Personen ab. Dazu zählen beispielsweise Girokonten, Sparkonten und Festgeldkonten. Gemeinschaftskonten werden ebenfalls abgedeckt, jedoch (auch) nur bis zu einem Betrag von 100.000 EUR pro Kunde und Bank. Demnach werden Einlagen, welche über diesem Betrag liegen, nicht automatisch abgedeckt und wären im Falle einer Bankenpleite nicht mehr rückzuerstatten.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Erstattung zu erhalten?

Grundsätzlich gilt diese Absicherung für alle Kunden einer österreichischen Bank, die über ein entsprechendes Konto verfügen, unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen (wie z.B. GmbHs, WEGs, OGs, KGs usw.) handelt. Selbst Nicht-Österreicher, die ihr Konto bei einer österreichischen Bank haben, sind gemäß den Richtlinien der österreichischen Einlagensicherung geschützt.

Der Kunde sollte die Zahlung innerhalb von 15 Werktagen automatisch auf ein Konto seiner Wahl überwiesen bekommen. Die Auszahlungsdauer soll ab dem 1. Jänner 2024 sogar nur mehr 7 Tage betragen.

Was sollten Sparer beachten? #

Darüber hinaus sollten Sparer auch auf die Höhe der Einlagensicherung achten, insbesondere wenn sie größere Beträge bei einer Bank anlegen möchten. Einlagen, die über den abgesicherten Betrag von 100.000 EUR hinausgehen, sind bei einer Bankenpleite nicht automatisch geschützt. Es empfiehlt sich daher, das Kapital auf mehrere Banken und Konten aufzuteilen, um das Risiko eines potenziellen Verlustes zu minimieren.

Ist die Einlagensicherung für froots-Kunden relevant? #

Bei froots müssen Kunden nie befürchten, durch einen Konkurs ihr gesamtes Vermögen zu verlieren. Dies gilt für den unwahrscheinlichen Fall, dass froots oder unsere Partnerbank Konkurs gehen sollte: Das Anlagevermögen unserer Kunden wird als Sondervermögen betrachtet. Das bedeutet, dass es immer dem Kunden gehören wird und niemals in unserer oder der Bilanz der Bank aufscheint. Dies gilt unabhängig von der Höhe des Vermögens, auch wenn ein Konto mehrere Millionen enthält. Cash-Positionen auf einem froots-Konto fallen unter die Einlagensicherung und sind somit bis zu 100.000 EUR durch die Einlagensicherung abgesichert. Da im Durchschnitt 99 % der froots-Konten aus Anlagevermögen bestehen, betrifft die Obergrenze von 100.000 EUR für die Einlagensicherung nur Konten über 10 Mio EUR.

Sind Anlagen immer Sondervermögen? #

Leider trifft dies nicht immer zu. Krypto-Börsen halten normalerweise das gesamte Vermögen ihrer Kunden in ihrer eigenen Bilanz. Dies würde bedeuten, dass Kunden ihr Geld verlieren würden, sollte ein Konkurs angemeldet werden. Letztes Jahr hat sich dies in den USA dramatisch entwickelt, als die Handelsplattform FTX Konkurs anmelden musste und über 100.000 Kunden nur hoffen konnten, dass sie wenigstens einen Teil ihres Geldes wiedersehen. Die meisten werden 100% ihres Vermögens nicht mehr zurückbekommen.

Fazit #

Die Einlagensicherung ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Sparer in Österreich. Sie garantiert, dass Einlagen bis zu einem Betrag von 100.000 EUR pro Kunde und Bank im Falle einer Bankenpleite abgesichert sind. Sparer und Anleger sollten sich vor Eröffnung eines Kontos bei einer Bank über die Einlagensicherung informieren und ausschließlich Banken wählen, die eine Lizenz der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde besitzen und Mitglied des Einlagensicherungsfonds sind. Anlagekonten, welche als Sondervermögen betrachtet werden, wie bei froots, müssen sich keine Sorgen um die Obergrenze von 100.000 EUR machen. Jegliche Beträge, sogar mehrere Millionen, werden immer vollständig geschützt sein.

Dirk van Wassenaer

Gründer & Marketing

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