Mitwirkungspolitik der LifeTree Asset Management GmbH gemäß § 185 BörseG für die Vermögensverwaltung
iSd DelVO (EU) 2019/2088
LifeTree Asset Management GmbH
Gesetzliche Grundlage dieser Offenlegung ist die VERORDNUNG (EU) 2019/2088 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungs-Verordnung“). Mit dieser Verordnung werden harmonisierte Vorschriften für die sog. „Finanzmarktteilnehmer“ über Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen und bei der Bereitstellung von Informationen über die Nachhaltigkeit von Finanzprodukten festgelegt. Aufgrund unserer Tätigkeit als Vermögensverwalter sind wir gemäß der genannten Verordnung als Finanzmarktteilnehmer in oben genanntem Sinne tätig. Anlagestrategien im Rahmen der Vermögensverwaltung gelten in der Terminologie der Verordnung als Finanzprodukte. Wir sind bestrebt, Dir die gemäß der genannten Verordnung offenzulegenden Informationen klar und verständlich anhand dieses Dokuments darzustellen.
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt (engl. Environmental – E), Soziales (engl. Social – S) und Unternehmensführung (engl. Governance – G). Ein tatsächliches oder mögliches Eintreten dieser ESG-Ereignisse kann wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Investition haben. Nachhaltigkeitsrisiken sind Bestandteil der bekannten Risikoarten wie Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko. In diesem Sinne gibt die LifeTree Asset Management GmbH diese Erklärung ab. Wir sind bestrebt, der Verantwortung als Finanzdienstleistungsinstitut gerecht zu werden, können jedoch derzeit nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht verbindlich berücksichtigen. Diese Erklärung bezieht sich auf den Bezugszeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023.
Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale- und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. Wir sind bestrebt, der Verantwortung als Finanzdienstleistungsinstitut gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige nachteilige Auswirkungen auf der Ebene des Unternehmens zu vermeiden. Zum derzeitigen Zeitpunkt können wir nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht verbindlich berücksichtigen. Sobald die entsprechenden regulatorischen Vorgaben vollständig und verbindlich veröffentlicht sind, werden wir diese Vorgaben prüfen sowie die Position im Hinblick auf nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren erneut bewerten und ggf. anpassen.
Unserer Kapitalanlage basiert auf einer regelbasierten, kosteneffizienten und breit diversifizierten Anlagestrategie. Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert von Anlageobjekten haben. Diese Nachhaltigkeitsrisiken können etwa unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation von Unternehmen (als Anlageobjekte) oder mittelbare, längerfristige Auswirkungen auf Geschäftsmodelle und ganze Wirtschaftszweige haben (“Nachhaltigkeitsrisiken”). Diese Nachhaltigkeitsrisiken gelten grundsätzlich für alle Anlagestrategien. Eine Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien erfolgt allerdings ausschließlich im Rahmen der ETF-Auswahl. Wir streben hierbei kein dezidiertes Nachhaltigkeitsziel an, sondern berücksichtigen lediglich ökologische oder soziale Merkmale in der Investitionsentscheidung (sogenannte Light-Green-Produkte).
Im Rahmen dieser Anlagestrategien werden hauptsächlich Anteile an ETFs und ggf. ETCs angeschafft und veräußert. ETFs sind börsennotierte Indexfonds (Exchange Traded Funds). ETCs sind börsengehandelte Wertpapiere, die die Wertentwicklung von Rohstoffen abbilden (Exchange Traded Commodities). Im Rahmen der Anlagestrategien kann daher nur mittelbar durch die Anschaffung entsprechender ETFs oder ETCs in die verschiedenen Anlageklassen investiert werden. Eine unmittelbare Anlage in Aktien oder Anleihen einzelner Unternehmen als Anlageobjekt ist nicht vorgesehen. Nachhaltigkeitsrisiken werden daher ausschließlich im Rahmen der Produktauswahl im Portfolio berücksichtigt.
Bei der Auswahl der Finanzinstrumente werden zusätzlich zu den gebotenen Auswahlkriterien (z.B. niedrige Kosten, hohe Liquidität und breite Diversifikation) Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. LifeTree Asset Management wählt dabei vorrangig solche ETFs oder ETCs aus, bei deren Zusammensetzung gewisse ESG-Standards berücksichtigt werden, deren Anlagepolitik also bereits mit geeigneten und anerkannten Methoden der Auswahl- und Portfoliokonstruktion die Vermeidung oder Reduzierung von Nachhaltigkeitsrisiken anstrebt. Die Anlagepolitik des jeweiligen ETF wird dabei üblicherweise durch die Auswahl eines geeigneten Referenzindex (gekennzeichnet durch Zusätze wie “ESG” oder “SRI”) durch den Produktanbieter konkretisiert. Als Indexanbieter kommen dabei üblicherweise MSCI, FTSE, Solactive oder S&P zum Einsatz. Angaben zur Anlagepolitik, dem Referenzindex und dessen Berechnungsmethode sind den Unterlagen des jeweiligen ETFs zu entnehmen.
Bei der Gewichtung der Finanzinstrumente im Portfolio können durch eine Übergewichtung von Anlageklassen, Regionen und/oder Wirtschaftszweigen mit geringeren Nachhaltigkeitsrisiken auch die Nachhaltigkeitsrisiken auf Portfolioebene verringert werden.
LifeTree Asset Management weist darauf hin, dass die von den ETF-Anbietern gewählten Referenzindices ggf. konstruktionsbedingt Unternehmen, die bestimmten Geschäftstätigkeiten nachgehen, die mit ESG-Kriterien nicht vereinbar sind, nur dann ausschließen, wenn diese Tätigkeiten die durch den Indexanbieter festgelegten Grenzwerte übersteigen. Der Grad der Vermeidung von Nachhaltigkeitsrisiken kann daher möglicherweise von der persönlichen ethischen Einschätzung der Kunden abweichen.
Die Nachhaltigkeitsrisiken werden durch den Schwerpunkt auf Unternehmen mit hohen ESG-Bewertungen und den Ausschluss von kontroversen Unternehmensbereichen reduziert. Allerdings begrenzt die nachhaltige Ausrichtung auch die Art und Anzahl der Anlagemöglichkeiten, die den ETFs zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund entwickeln sich nachhaltige Anlagestrategien möglicherweise schlechter als Anlagestrategien mit herkömmlichen Auswahlkriterien. Eine quantitative Bewertung der unterschiedlichen Nachhaltigkeitsrisiken ist seriös ex-ante- nicht möglich.
Die Bewertung der ökologischen und sozialen Merkmale richtet sich also auf die entsprechenden Kennzeichnungen, Beschreibungen sowie Methoden der Produkthersteller. Die Produkthersteller nutzen hierzu meist die Informationen eines entsprechenden Referenzindexes (üblicherweise MSCI, FTSE, Solactive oder S&P), die gewisse Merkmale und Faktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) misst. Für den Bereich „Umwelt“ kann zum Beispiel gemessen werden, wie viel CO2 ein Unternehmen produziert oder wie viel Müll bei der Produktion anfällt. Unter „Soziales“ kann etwa bewertet werden, wie hoch etwa die Sicherheitsstandards der Arbeitsplätze sind. Im Bereich der Unternehmensführung spielen wiederum Kriterien wie die Unabhängigkeit der Aufsichtsgremien eine Rolle. Auch Verstöße gegen Wettbewerbsregeln und Korruptionsgesetze können hier negativ ins Gewicht fallen. Über die Verwendung solcher Finanzinstrumente, kann also erreicht werden, dass gewisse Unternehmen (als Anlageobjekte) aufgrund der Nichteinhaltung von anerkannten ESG-Standards nicht in die Auswahl- und Portfoliokonstruktion der Produkthersteller einbezogen werden.
Nachhaltigkeitsrisiken werden, neben der allgemeinen Risikoreduzierung durch Diversifikation, nicht weiter adressiert. Allerdings findet auch keine Begrenzung der Anzahl der Anlagemöglichkeiten durch die nachhaltige Ausrichtung der Anlagestrategien statt, so dass dieses spezifische Risiko von nachhaltigen Anlagestrategien nicht einschlägig ist. Eine quantitative Bewertung der unterschiedlichen Nachhaltigkeitsrisiken ist seriös ex-ante – nicht möglich.
Die beschriebene Anlagestrategie wurde vom Leitungsorgan der LifeTree Asset Management GmbH genehmigt. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Strategien liegt beim Investment Committee der LifeTree Asset Management.
In Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie (2017/828) hat die LifeTree Asset Management GmbH als Vermögensverwaltung die gegenständliche Mitwirkungspolitik festgelegt.
Die Veranlagung von LifeTree Asset Management erfolgt vor allem in ETFs und ggf. ETCs. Die LifeTree Asset Management GmbH wird die Ausübung der Stimmrechte im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, also des Kosten-/Nutzenverhältnisses, im Rahmen der Hauptversammlungen der Unternehmen nicht ausüben.
Trifft derzeit nicht zu.
Trifft derzeit nicht zu.
In Einklang mit Art 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 haben wir uns dafür entschieden, nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen unserer Portfolioverwaltung nicht zu berücksichtigen. Ungeachtet dessen ist uns das Thema Nachhaltigkeit sehr wichtig und Nachhaltigkeitsfaktoren wie Umwelt-, Sozial-, und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung der Korruption und Bestechung, sind uns ein wichtiges Anliegen.
Das von uns für unsere Kunden entwickelte Investmentkonzept gewährleistet größtmögliche Flexibilität, die aufgrund der Verordnung (EU) 2019/2088 stark eingeschränkt wäre. Grundsätzlich sind im Investmentprozess ethische/nachhaltige Ansprüche gegenüber finanziellen abzuwägen, sodass die Leistungsfähigkeit der Portfolios im Sinne einer Ertragsfähigkeit erhalten bleibt. Ziel der Vermögensverwaltung bleibt ein breit diversifiziertes Portfolio, in dem ein aktives Management eine nachhaltig attraktive Performance ermöglicht.
Auch stehen derzeit Finanzprodukte und Finanzinstrumente, welche die Bestimmungen der Disclosure-Verordnung, hinsichtlich offenzulegender Informationen, vollinhaltlich erfüllen, nur eingeschränkt zur Verfügung.
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Ungeachtet dieses gesetzlichen Hinweises kann froots im Rahmen der Portfolioverwaltung teilweise auch Produkte, bei denen es sich um sog. „Art-8-Produkte“ oder allenfalls sog. „Art-9-Produkte“ der Offenlegungs-Verordnung handelt, einsetzen.